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Ergebnis zu unseren Veröffentlichungen vom 20. und 21. September 2023

 

Außerordentliche Hauptversammlung

am 29. Oktober 2023 um 15.00 Uhr im Versammlungsaal

 

Thema: Rechtsstandsergänzung für die Vereinte Nation wenea

 

Die inhaltliche Bedeutung kann vorher im Versammlungssaal diskutiert werden.

Entsprechende Termine werden vom PR-Team bekanntgegeben.

Wir bitten den Termin vorzumerken, damit ein aussagefähiges Ergebnis erreicht werden kann.



Unser neues Handelsportal ab 1. Oktober 2023

Um die Zugangsdaten zu erhalten, senden Sie bitte ein Anfrage an die
 nachfolgende Adresse und fügen Sie Ihre Mitgliedsnummer bei.


verwaltung@vnwenea.org

 

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bezüglich der Zugangsdaten.
Im Gemeindehaus wird bestimmt gerne geholfen.

 

https://www.grosswenea.com/wenea-wirtschaft.html


21. September 2023 - Das Ergebnis bei der UN-Besprechung ist wie erwartet. Die Abstimmung der Staaten über die neuen Pandemiekompetenzen der WHO, wird im April 2024 erfolgen. Staaten die sich nicht äußeren, werdem direkt als zustimmendes Mitglied in konkludenter Handlung angesehen. Die Besprechung der Administration von wenea zu diesem Thema ist am 21. September 2023 um 19.00 Uhr.

 

Erklärung zur Sitzung der Vereinten Nationen am 20. September 2023

Heute treffen sich die Vertreter der Staaten, um eine „Politische Erklärung der hochrangigen Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über Pandemieprävention,-vorsorge und -reaktion“ zu unterzeichnen. Diese Erklärung soll die Allmacht der WHO vorbereiten, die nach den aktuellen Planungen im April 2024 von allen Staaten der UN unterzeichnet werden soll. Die Stellung der WHO würde dann faktisch die Regierungsgewalt über alle Staaten erhalten, die in der UNO organisiert sind und die entsprechenden Vertragswerke unterzeichnet haben.

Wir beobachten die Entwicklung mit Sorge und werden uns als Vereinte Nation wenea rechtzeitig von diesen Absichten und Inhalten distanzieren. Die Vereinte Nation wenea ist weder Mitglied der UNO, noch bei der WHO organisiert. Daran wird auch weiterhin festgehalten. Um diesen rechtlichen Zustand dauerhaft zu erhalten, sind Maßnahmen und rechtliche Festlegungen notwendig, die bis zum Jahresende erlassen werden sollten.

Die Beratungen in der Administration laufen und werden bereits in den nächsten Tagen Vorgänge einleiten, die dann von den Mitgliedern zu bewerten und späterhin abzustimmen sein werden.

Möge uns stets Wissen und Weisheit leiten.

Die Administration der VNW
am 20. September 2023, 12.06 Uhr MEZ


13. September 2023 - Kurzbericht zur Lage der Nation

Verehrte Mitglieder.

Der Aufbau der wenea-Strukturen kommt in einigen Bereichen langsamer voran als geplant. So konnten die Belange der Bereiche Wirtschaft, Handel und Zahlsystem die gesetzten Ziele bislang nicht erreichen. Von organisatorischen Hindernissen ist auch der Bereich der Akademie betroffen. Nächste Schritte können nicht gegangen werden, weil einige Elemente fehlen, die alleine internen Ursprung haben und von der Akademie nicht selbst verursacht wurden. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Lösung dieser Dinge. Insgesamt sind einige Ziele für das laufende Jahr 2023 gefährdet, andere Ziele konnten vorzeitig erfüllt werden. Wir informieren noch einmal zum Jahresende über die aktuelle Lage.

Bereich Verwaltung und Justizwesen   


11. September 2023 Neuberechnung der Grundsteuer

Liebe Besucher,

immer wieder wird von Besuchern und Interessenten die Frage zur Neuberechnung der Grundsteuer und bezüglich der Daten zur Erhebung nachgefragt. Dies geschieht wohl in der Hoffnung, wenea könnte in die Bodenrechte und deren verfassungsmäßige, bzw. gesetzmäßige Ordnung eingreifen. Hierzu besitzt wenea im aktuellen Rechtsstand, als Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaft, keine rechtliche Basis. Zudem gelten die Regeln des "Bürgerlichen Gesetzbuches" (BGB) unverändert.

Dort ist im Einführungsgesetz EGBGB Art. 10, Abs.1, wie im Art. 7, klar und deutlich erklärt wie die Eigentumsverhältnisse sind.

Dort steht: "Der Name der Person unterliegt dem Recht des Staates".

Alles was mit "dem Namen der Person", also mit dem Namen auf den amtlichen Papieren, mit dem z.B. Verträge unterschrieben sind und etwas gekauft wurde, unterliegt dem Recht des Staates und ist sein Eigentum. Daher kann von einem "Eigentum" des jeweiligen Bürgers gar nicht gesprochen werden. Das Haus, die Wohnung, ist und war noch niemals Ihr Eigentum. Das ist alles nicht neu, sondern Rechtsstand seit vielen Jahrzehnten. Somit ist die ganze Aufregung unnötig.

Team Recht und Justizwesen 


10. September 2023 Die Webseite www.nvwenea.com und ihre Unterseiten, werden derzeit etwas umgebaut, um die Bedienung für Nutzer von Mobilgeräten zu vereinfachen. Wir bitten bei der jeweiligen Suche immer über den Punkt "Seiteninhalte" zu gehen, der "ganz oben LINKS - über dem jeweiligen Kopfbild" zu finden ist. Auf dem Handy ist der Punkt "MENÜ" zu nutzen, der sich ebenfalls direkt vor dem Kopfbild befindet. Dort sind sämtliche Seiten sofort aufrufbar. Die Bilddarstellungen auf der Frontseite sind ebenfalls alle verlinkt und öffnen die gewünscht Unterseite sofort durch einen "Klick" über die Maus.

Bereich digitale Infrastruktur und Technik  


Liebe Mitglieder,

ab heute, dem 09. September 2023, steht unser lieber Christian Behrendt für eine Mitarbeit im Team Recht nicht mehr zur Verfügung. Wir danken ihm sehr für seinen Einsatz in den knapp zwei Jahren unserer neuen Administration und wünschen ihm für die Zukunft beste Gesundheit und viel Glück.

Das Team Recht und Justizwesen wird sich schnell neu organisieren und die inzwischen sehr wenigen laufenden Dinge weiter bearbeiten.

wenea Pressestelle


+++ UNGÜLTIG +++

ab 1. September 2023 ist dieser Ausweis in der Farbgebung "gelb/gold" nicht mehr gültig. Die neuen Ausweise finden Sie auf der Seite "Anmeldung". Wer noch nicht getauscht hat, sollte die neue Version schnell bestellen. Mitglieder brauchen keine neue Anmeldung ausfüllen, sondern lediglich die neue Version bestellen und den Betrag von 7,50 Euro beilegen. Ist der Jahresbeitrag gerade jetzt auch fällig, dann sind weitere 25,00Euro zu zahlen, also zusammen 32,50 Euro. Bitte geben Sie diese Information auch an andere weneaner weiter. Vielen Dank.

https://www.grosswenea.com/anmeldung.html

 

 


Religionsverfassungsrecht - genau erklärt von Oberkirchenrat Dr. Hendrik Munsonius

Besonders interessant ist das Video (etwa) von Minute 13 bis Minute 30

https://www.grosswenea.com/religionsverfassungsrecht.html

https://www.bpb.de/mediathek/video/310706/ein-jahrhundert-religionsverfassungsrecht-religionsverfassungsrecht-damals-und-heute/


Stellung des Tierschutzes im Grundgesetz

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Damit wurde eine lange Diskussion über den Rang des Tierschutzes im Verfassungsgefüge abgeschlossen.

In Artikel 20a Grundgesetz wurden nach dem Wort "Lebensgrundlagen" die Wörter "und die Tiere" eingefügt (so genannte "Drei-Wort-Lösung").

 

Artikel 20a Grundgesetz hat nunmehr folgende Fassung:

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

 

Nach ganz überwiegender Auffassung kam dem Tierschutz vor der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz kein Verfassungsrang zu. Dies führte in der Vergangenheit zu Spannungsverhältnissen zwischen dem Tierschutz und verschiedenen Grundrechten, die ihre Grenzen lediglich an anderen kollidierenden Grundrechten Dritter oder der Gewährleistung verfassungsrechtlich besonders geschützter Gemeinschaftsgüter finden.

Die Staatszielbestimmung Tierschutz enthält – wie Staatszielbestimmungen allgemein – eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die von der Politik bei der Gesetzgebung und von den Verwaltungsbehörden und Gerichten bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts zu beachten ist. Aus einer Staatszielbestimmung können die Bürger allerdings keine individuellen Ansprüche herleiten. Weiter leitet sich aus einer Staatszielbestimmung kein Vorrecht gegenüber den Grundrechten ab. Vielmehr ist jeweils ein Ausgleich mit anderen Verfassungsgütern herzustellen.

Erschienen am 02. Aug 2019 im Format Artikel

 

Somit erfolgen folgende Änderungen im Manifest - Ziffer 4 - Abs. 8) und Abs. g)

 

8) Alle Tiere, die innerhalb der Vereinte Nation wenea leben, unterliegen den Bestimmungen dieses Manifestes. Somit gelten für die Tiere folgende Regeln:

Für alle Tiere innerhalb der Nation wenea, sind jegliche äußere, z.B. gesetzlich-staatliche Verpflichtung zur Einbringung, Verwendung oder Zulassung künstlich geschaffener oder verpflanzter Objekte wie Medikamente, Chips, Impfungen, Teststäbchen oder vergleichbare Verfahren, Injektionen, Blut, Blutserum, Stammzellen, Gewebe,  künstlicher oder transplantierter Organe untersagt. Das gilt sowohl vor der Geburt eines Neugeboren im Mutterleib, als auch zu jeglichem anderen Zeitpunkt nach der Geburt eines lebenden Wesens.

g) und bezüglich des Tierschutzes, gemäß Art. 20 a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. ZITAT: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."